Katholischer Kindesmissbrauch in Österreich: Zahlen (2)

1. Teil dieser Serie: Maßnahmen gegen katholischen Kindesmissbrauch in Österreich

Die “Opferschutzanwaltschaft” ist mit Informationen auf ihrer Webseite nicht sehr freigiebig. Fast ein Jahr lang war unter “Aktuelles” die oberste Meldung diese: “Opferschutzanwältin Waltraud Klasnic ist 75”. Im Herbst 2021 folgte der Verweis auf die überarbeitete Rahmenordnung der Bischofskonferenz, und im Jänner 2022 eine kurze Stellungnahme zum Missbrauchsgutachten aus München. Insbesondere aktuelle Statistiken sind nicht zu finden, nur zum fünf- und dem zehnjährigen Bestehen wurden einige Zahlen mit der Öffentlichkeit geteilt.

Hier springt wieder die Bischofskonferenz mit der Ombudsstellen-Seite ein. In einem Kasten werden etwa alle drei Monate aktualisierte Zahlen genannt. Hervorgehoben sind neben einer Summe der Fälle die Höhe der gezahlten Entschädigungen und dass die meisten Fälle rechtlich verjährt sind (etwas, was eigentlich die staatlichen Gerichte festzustellen haben). Die Verjährungsfrist beträgt für solche Verbrechen 30 Jahre.

Die Seite enthält keine Vergleichszahlen von früher, diese lassen sich aber mit Hilfe des Internet Archive nachvollziehen, oder auch mit den Zahlen der Opferschutzkommission vergleichen. Damit lässt sich der Zuwachs der Fälle berechnen.

Aktuell stehen Zahlen mit Stand vom 31. 12. 2021 auf der Webseite. Die Gesamtsumme der von der Opferschutzkommission positiv entschiedenen Fälle wird mit 2.642 angegeben. Drei Monate vorher waren es 2.550, also 92 weniger. Dies entspricht zufällig genau der Anzahl der Tage im vierten Quartal – das ergibt also einen Fall für jeden Tag, Sonn- und Feiertage eingeschlossen. Viel Arbeit für die  ausschließlich ehrenamtlich arbeitende Opferschutzkommission. Davor waren es übrigens “nur” 38 in sechs Monaten (zwischen Ende März und Ende September), wenn man den Zahlen trauen darf.

Die Gesamtzahl der Fälle wird mit Prozentangaben verschiedenen Zeiträumen zugeordnet. Das hat den Nachteil, dass die gerundeten Prozentwerte keine genauen Fallzahlen ergeben. Transparenter wäre es, Zeitreihen für die unterschiedlichen Zeiträume zu publizieren; Transparenz scheint aber unter den Zielen dieser Konstruktion keine Priorität zu sein.

Die Zeiträume sind auch interessant: “Vor 1970”, 1970er, 1980er, 1990er und “seit 2000”. Im Jahr 2022 wäre eine Unterscheidung zwischen 3 Jahre alten Fällen aus 2019 und 21 Jahre alten aus 2001 durchaus auch relevant. So müssen wir aber mit den Zahlen rechnen, die wir haben.

Wie erwartet steigt der Anteil der Fälle seit 1990 langsam, aber kontinuierlich an und steht aktuell bei 5,5 %, das entspricht ca. 145 Fällen, die wahrscheinlich noch nicht verjährt sind. Dieser niedrige Anteil macht stutzig: Vor 2010 gab es eigentlich nur die Groer-Affäre als bestenfalls halbherziges Signal, dass mit der Vergewaltigung von Buben durch katholische “Diener Gottes” irgendwas nicht in Ordnung sein könnte. Alle Studien im Ausland wiesen sexuellen Missbrauch auch noch in den letzten Jahren nach. Es gibt keinen bekannten Mechanismus in diesem Bereich, der vor 2010 österreichweit eine stärkere Reduktion der Fälle bewirkt hätte. Durch selektive Bearbeitung der nicht verjährten Fälle in einem aufwändigen Prozess oder ihre intransparente Zuordnung zu einem möglichst frühen Zeitraum kann man die Meldung der Verjährung jedoch beeinflussen – das wäre ein möglicher Mechanismus, der die Zahlen erklären könnte.

Ca. fünf Fälle seit 1990 sind allein im letzten Quartal dazu gekommen. Angeblich handelt es sich bei 29 % der Fälle um sexuellen Missbrauch, das heißt rechnerisch, dass ein bis zwei Fälle durch die Ombudsstellen und die Opferschutzanwaltschaft als glaubhaft gemachte Vorwürfe von sexuellem Missbrauch seit 1990 in diesem Quartal anerkannt wurden, und 3-4 Fälle andere Gewalt betreffen. (Seit 1950 könnte sich aber der Anteil zwischen sexueller und anderer Gewalt verschoben haben.) Das müsste für die Staatsanwaltschaften eigentlich einen Anfangsverdacht begründen.

Wenn wir die ca. 766 Fälle von sexuellem Missbrauch (29 % von 2.642) in Österreich mit den 497 Opfern aus München im gleichen Zeitraum vergleichen und in München die Staatsanwaltschaft aktuell in 42 Fällen ermittelt, würden wir in Österreich 64 oder 65 laufende Ermittlungen erwarten. Die bekannte Anzahl ist: 0.

Wer möchte, könnte kurz darüber nachdenken, was die Reaktion der Staatsanwaltschaft wäre, wenn die IGGÖ (Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich) eine immer wieder erhöhte Anzahl von geläutert aus dem Kriegsgebiet zurückgekehrten Ex-IS-Kämpfern, die an islamischen Rehabilitationsprogrammen teilnehmen, auf ihrer Homepage vermeldete? Oder eine Steuerberatungskanzlei die Anzahl der Klienten, deren Steuervergehen aus den Vorjahren die Kanzlei intern bestätigt und an den internationalen Dachverband der Steuerberater meldet?

Die hier aus den offiziellen Angaben der Bischofskonferenz errechneten Fallzahlen legen nahe, dass mehr Engagement der staatlichen Justiz in diesem Bereich angebracht wäre. Bisher passiert ja nichts, der schöne Schein mit der “unabhängigen” Opferschutzanwaltschaft reicht aus, um das Problem als gelöstes, internes Problem zu betrachten.

3. Teil: Aufklärung oder Verdunkelung?

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