Neuigkeiten zur Sterbehilfe

Verfassungsgerichtshof
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Spanien legalisiert die aktive Sterbehilfe

Deutsches Bundesministerium für Gesundheit veröffentlicht alle Stellungnahmen zur Neuregelung der Suizidasistenz

Deutsches Bundesministerium für Gesundheit veröffentlicht nun den „Arbeitsentwurf für das Gesetz Suizidhilfe“ (auch als Anlage)

Der interfraktionelle Gruppenantrag zur Neuregelung der Sterbehilfe (Helling-Plahr, Lauterbach, Sitte) hat die 5%-Hürde genommen und kann nun eingebracht werden

Der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen des Österreichischen Parlaments hat am 17.03.2021 die Petition „Selbstbestimmtes Sterben in Würde“ wieder abgelehnt

ÖVP und Grüne (!) verhindern Sterbehilfe-Debatte im Parlament

(Text Wolfgang Obermüller): Der von SPÖ und (!) FPÖ unterstützte NEOS-Antrag, unsere Petition an den Justizausschuss zu verweisen und damit eine ernsthafte parlamentarische Beschäftigung mit dem Thema Suizidhilfe einzuleiten, wurde von den Regierungsparteien dreist niedergestimmt.
Damit ist die Petition zum dritten (!) Male gescheitert und damit ist nun offensichtlich geworden, dass, insbesondere die ÖVP, die öffentliche Diskussion fürchtet. Man will keinen gesellschaftlichen Diskurs, weil man weiß, dass man für die fortgesetzte Blockade des Selbstbestimmten Todes in Würde überhaupt keine guten Argumente hat.

Es ist ein unerhörter Skandal, dass sich die Politiker-Klasse der Zweiten Republik von den Kirchen so stark indoktrinieren hat lassen, dass man über viele Jahrzehnte hinweg gegen den klar überwiegenden Willen der Bevölkerung (die die Sterbehilfe will) die eigene, irrationale und inhumane Position dem Volk aufgezwungen hat.

Damit ist es nach dem Urteil der Verfassungsgerichtshofes aber endlich vorbei. Der Wind der Veränderung weht nun unaufhaltsam auch in Österreich.

Der Taktik auf zu Zeit spielen / das lästige Thema auszusitzen und damit die knappe Zeit zu vergeuden (das faschistische Gesetz § 78, „Mitwirkung am Selbstmord“ [wie es bezeichnenderweise völlig anachronistisch heißt], ist bezüglich des zweiten Tatbestands [„Hilfeleistung“] glücklicherweise bereits in 286 Tagen unsägliche Geschichte) funktioniert bei „Suizidhilfe“ nicht.

Der Versuch, die Öffentlichkeit zu übergehen und dann am Jahresende schnell ein Gesetzesmachwerk aus dem Hut zaubern, wird kläglich scheitern. Ein Fake-Gesetz, das nur der Form nach dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes entspricht, aber im Inhalt die mittelalterlichen Zustände in Österreich (bezüglich Suizidhilfe) auf unbestimmte Zeit verlängern, also keine praktische Suizidhilfe zulassen will, wird krachend scheitern. An dem Tag, an dem ein unser Selbstbestimmungsrecht auch am Lebesende einschränkendes Gesetz verabschiedet wird, wird zugleich auch schon die erste Klage dagegen eingereicht werden.

Die ewig gestrigen Politiker, die sich mitunter wider besseren Wissens gegen Humanität am Lebensende stemmen, vermögen den Einzug von Menschlichkeit am Sterbebett nicht länger zu verhindern. Was sie aber leider noch tun können, ist ein Verzögern auf dem Rücken todkranker, schwer leidender Menschen.

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2 Antworts

  1. Besonders widerwärtig ist es, dass ,die Grünen‘ sich der katholischen Borniertheit der ÖVP unterwerfen.

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