Offizielles Statement des HVÖ und der EHF zur Corona-Krise

Bild des Coronavirus

Aussendung des Humanistischen Verbandes Österreich

Europa ist mit einer dramatischen Situation mit außergewöhnlichen Maßnahmen konfrontiert, die die allgemeine Gesundheit schützen soll. Allerdings darf das nicht dazu führen, dass fundamentale Rechte, darunter auch wirtschaftliche und soziale Rechte außer Kraft gesetzt werden.

Während Notmaßnahmen sehr wohl Einschränkungen von Grundrechten (wie Versammlungs-Freiheit, Bewegungs-Freiheit etc.) umfassen können, sollten diese Maßnahmen immer folgenden Prinzipien folgen:

– Verhältnismäßigkeit
– zeitlichen Begrenzung
– Rechtsstaatlichkeit

Alle Anordnungen müssen auf einer klaren gesetzlichen Grundlage getroffen werden. Sie sollten nur auf Basis der Notwendigkeiten und der Verhältnismäßigkeit zur Bekämpfung der Krankheit und zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Gesundheit erlassen werden. Sie müssen auch gegen andere fundamentale Rechte und Interessen abgewogen werden. Die Maßnahmen in Zuge der Bekämpfung der Krise müssen der Regel der Gesetzmäßigkeit und der Rechtsstaatlichkeit folgen. Alle Maßnahmen, die nun getroffen werden, müssen ein Ablaufdatum haben und müssen sofort zurückgenommen werden, wenn die Krise vorbei ist und die Notlage vorüber ist.  

Die Maßnahmen sollten in einer transparenten Weise getroffen werden und demokratische Grundregeln mit großer Sorgfalt beachten.

Die Europäische Humanistische Föderation unterstützt vollends die Aussendung der “UN Menschrechtsexperten vom 16. März 2020″, das festlegt, dass Staaten die Notverordnungen nicht dazu benützen dürfen, um Menschenrechte zu unterdrücken.  

Wie leicht es zu einem “Kippen” der Grundrechte kommen kann, zeigt uns unser Nachbarstaat Ungarn. Das kann und muss man dieser Tage laut und in aller Öffentlichkeit sagen, auch dem Bundeskanzleramt, damit eine „Orbanisierung“ Österreichs vermieden wird. Wir würden uns freuen, wenn dieses Statement von vielen Organisationen und Bürgern unterstützt und weiterverbreitet wird.

Dr. Gerhard Engelmayer
Präsident des Humanistischen Verbandes Österreich

CORONAVIRUS OUTBREAK: EMERGENCY MEASURES MUST NOT BE USED TO ROLL BACK FUNDAMENTAL RIGHTS

Hier das offizielle Statement unserer Dachorganisation EHF (Europäische Humanistische Föderation) im englischen Wortlaut:

The dramatic situation Europe is now facing calls for exceptional measures to protect public health. However, governments must not use this situation to roll back on fundamental rights, including economic and social rights.

While emergency measures may contain limitations to some basic rights (freedom of assembly, freedom of movement…), these measures should be:

  • Based on a clear legal basis allowing authorities to take emergency measures.
  • Strictly necessary and proportional to fight the crisis, meaning public authorities cannot use these powers to go beyond what is really needed to restore public health.
  • When deciding on emergency measures, public authorities must balance the protection of public health with other fundamental rights and interests.
  • Response to the public health crisis must respect the rule of law.
  • All exceptional measures taken during the crisis must be repelled once it is over. Measures derogating from fundamental rights are only justified by the sanitary crisis, and thus must not be maintained once the emergency has ended.

Moreover, during the crisis governments should act and take decisions in a transparent manner and accept democratic scrutiny.

The European Humanist Federation also fully supports the UN human rights experts’ statement of 16 March, that “States should not abuse emergency measures to suppress human rights”.

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