Suizidhilfe-Verbot in Österreich: Verhandlung vor dem Verfassungsgerichtshof am 24. September 2020

Wien/ge/ ÖGHL /«DIGNITAS». Am Donnerstag, 24. September 2020 findet um 9:30h am Verfassungsgerichtshof in Wien eine Verhandlung über die im Auftrag des Vereins «DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben» durch die Wiener Anwaltskanzlei ETHOS.legal eingereichten Verfassungsklage gegen das Suizidhilfe-Verbot in Österreich statt. Die Verhandlung soll der weiteren Klärung der Rechtslage und der Erörterung diverser Fragen dienen. DIGNITAS wird der Verhandlung beiwohnen. Wer von uns Hunanisten interessiert ist, kann sich mit uns und einigen anderen Mitgliedern des ÖGHL um 9:00h vor dem Verfassungsgerichtshof treffen.
Im Mai 2019 beauftragte der Verein «DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben» (kurz: «DIGNITAS») den österreichischen Rechtsanwalt Mag. Dr. Wolfram Proksch von der Wiener Anwaltskanzlei Ethos.legal, eine Klage beim österreichischen Verfassungsgerichtshof einzureichen. Ziel des Vorstoßes ist die Prüfung durch das Verfassungsgericht, ob die gegenwärtigen Strafrechtsbestimmungen bezüglich der Suizidhilfe verfassungskonform sind, und dass die von
einer Mehrheit der österreichischen Bürgerinnen und Bürger gewünschte Entscheidungsfreiheit bezüglich ihres eigenen Lebensende real wird. Gleichzeitig wurde dem Verfassungsgericht ein so genanntes Vorabentscheidungsverfahren beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg beantragt, damit dieser Stellung zur Frage der Vereinbarkeit der bestehenden Bestimmungen mit der Rechtslage in der europäischen Union bezieht.

Verhandlung vor dem Verfassungsgerichtshof
Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat im Zuge des Verfahrens eine mündliche Verhandlung anberaumt, die der weiteren Klärung der Rechtssache dienen soll. In dieser Verhandlung sollen
diverse juristische Fragen erörtert werden bezüglich der Regelung des § 78 ÖStGB, also des Verbots
der Suizidhilfe. Die Aktive Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen) ist nicht Teil der Verhandlung. Neben dem Rechtsvertreter der Kläger werden auch Vertreter der «Österreichischen Gesellschaft für
ein Humanes Lebensende» (ÖGHL) sowie des Initianten des Verfahrens, «DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben» zugegen sein.

Die Rechtslage in Österreich
Die Republik Österreich kennt eines der rigorosesten Verbots-Systeme gegen die Selbstbestimmung
bezüglich des eigenen Lebensendes. § 78 des österreichischen Strafgesetzbuches (öStGB), der sich
zur «Mitwirkung am Selbstmord» äußert, lautet: «Wer einen anderen dazu verleitet, sich selbst zu
töten, oder ihm dazu Hilfe leistet, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu
bestrafen.» Darüber hinaus sieht das öStGB in § 64 Absatz 1 Ziffer 7 vor, dass § 78 auch dann Anwendung findet, wenn die «Tat» im Ausland stattfindet, also zum Beispiel in der Schweiz, wo Suizidhilfe seit Jahrzehnten grundsätzlich nicht strafbar ist. Diese Bestimmung kann zur Folge haben, dass die Strafbehörde ein Strafverfahren gegen eine Person in Österreich einleitet, wenn sie erfährt, dass diese – wenn sie Österreicher ist und in Österreich wohnt – einem anderen Österreicher, der in
Österreich gewohnt hat, behilflich war, zu DIGNITAS in der Schweiz zu fahren, um dort sein Leiden und Leben selbstbestimmt, legal, ärztlich unterstützt und professionell begleitet, beenden zu können.

Widerspruch zu den Menschenrechten
Die Freiheit, über Art und Zeitpunkt des eigenen Lebensendes zu bestimmen, ist ein vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte 2011 erklärtes Selbstbestimmungsrecht. Seither ist dieser
Grundsatz in diversen weiteren von DIGNITAS initiierten oder unterstützten Rechtsverfahren, in
Deutschland, Italien und Kanada bestätigt und weiterentwickelt worden.2 Die österreichische
Rechtslage beachtet dieses Recht (noch) nicht. Sie zwingt so Bürgerinnen und Bürger, entweder ihr
Leiden für einige Zeit zu erdulden, sich für einen harten und mehrheitlich zum Scheitern verurteilten Suizidversuch zu entscheiden oder aber in die Schweiz zu reisen.
Diese Situation ist eines modernen, demokratischen Staates im Herzen Europas unwürdig.

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