75 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR)

Die Anerkennung der angeborenen Würde sowie der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der menschlichen Gemeinschaft ist die Grundlage für Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt, so die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ (AEMR).

Am 10. Dezember 1948 wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedet, ein wegweisendes Dokument im Streben nach der Anerkennung und Wahrung der Menschenrechte. In ihren 30 Artikeln werden bürgerliche, politische, kulturelle, wirtschaftliche und soziale Rechte festgelegt, die für jeden Menschen gelten, unabhängig von Herkunft, Geschlecht oder Religionszugehörigkeit, einfach nur, weil wir Menschen sind.

Vor 75 Jahren kam damals eine von Kriegen gezeichnete Welt zusammen, um eine Reihe universeller Prinzipien zu verkünden, die die grundlegenden Bedürfnisse aller Menschen widerspiegelten: die Menschenrechte. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte war eine direkte Reaktion auf die schrecklichen Erfahrungen des Zweiten Weltkriegs. Nach dem Ende dieses Krieges und der Gründung der Vereinten Nationen im Jahr 1945 verpflichtete sich die internationale Gemeinschaft, solche Gräueltaten nie wieder zuzulassen. Die Staats- und Regierungschefs der Welt entschieden sich, die Gründungscharta um einen Leitfaden zu ergänzen, der die Rechte jedes einzelnen Menschen überall auf der Welt garantieren sollte. Bereits auf der ersten Tagung der Generalversammlung im Jahr 1946 wurde über das geplante Dokument gesprochen, das schließlich zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wurde.

Die Versammlung begutachtete diesen Entwurf einer Erklärung über Grundrechte und Grundfreiheiten und leitete ihn zur Prüfung an den Wirtschafts- und Sozialrat weiter, mit dem Hinweis, dass er der Menschenrechtskommission zur Untersuchung vorgelegt werden solle. Die Kommission befugte auf ihrer ersten Sitzung Anfang 1947 ihre Mitglieder, einen vorläufigen Entwurf für eine internationale Menschenrechtskonvention zu erarbeiten. Später wurde diese Aufgabe von einem formellen Redaktionsausschuss übernommen, der aus Mitgliedern der Menschenrechtskommission von acht Staaten bestand, die unter Berücksichtigung der geografischen Verteilung ausgewählt wurden.

Die Menschenrechtskommission setzte sich aus 18 Mitgliedern mit unterschiedlichem politischem, kulturellem und religiösem Hintergrund zusammen. Eleanor Roosevelt, eine US-amerikanische Menschenrechtsaktivistin und Witwe des ehemaligen Präsidenten Franklin D. Roosevelt, führte den Redaktionsausschuss der Konvention an. Neben ihr hatten René Cassin aus Frankreich, der den ersten Entwurf der Erklärung verfasste, Charles Malik aus dem Libanon als Berichterstatter, Peng Chung Chang aus China als stellvertretenden Vorsitzenden und John Humphrey aus Kanada als Direktor der Menschenrechtsabteilung der Vereinten Nationen den Entwurf vorbereitet. Eleanor Roosevelt war jedoch die treibende Kraft hinter der Akzeptanz des Textes.

Die Kommission trat erstmals im Jahr 1947 zusammen. Der endgültige Entwurf von René Cassin wurde schließlich der Menschenrechtskommission in Genf vorgelegt. Diese leitete den “Genfer Entwurf” an alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen weiter und bat um ihre Stellungnahmen und Anmerkungen zum Text. Somit waren mehr als 50 Mitgliedstaaten am endgültigen Entwurf der Erklärung beteiligt, der im September 1948 vorgestellt wurde. Mit der Resolution 217 A (III) vom 10. Dezember 1948 nahm die UN-Generalversammlung in Paris die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als Zusatz zur Gründungscharta an, wobei sich acht Nationen der Stimme enthielten, aber keine dagegen stimmte.

Auch 75 Jahre nach ihrer Verabschiedung bleibt die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte hochrelevant und wurde in über 500 Sprachen übersetzt. Sie bildet die Grundlage für mehr als 70 weitere Menschenrechtsverträge.

In Zeiten wie dieser, wenn das Gespenst des Krieges, sei es im Nahen Osten, Nordafrika, der Ukraine, der Völkermord an den Uiguren in China, die Unterdrückung der tibetischen Kultur, die Bedrohung von Taiwan, die Gleichschaltung von Hongkong mit der chinesischen Diktatur, die türkisch-aserbaidschanische Aggression gegen Armenien mit Vertreibungen in Berg Karabach, die Todesurteile und Verfolgung von Oppositionellen im Iran sowie die russische Invasion in die Ukraine.und an viel zu vielen anderen Orten über uns schwebt, da müssen wir uns einen Moment Zeit nehmen, um über die humanistischen Grundsätze nachzudenken, die hier eingewoben wurden, und unser Engagement nachzudenken, sie an jeder Stelle und für jeden Menschen aufrechtzuerhalten.

Als Humanisten wissen wir, dass jeder Mensch aufgrund seines Menschseins Respekt, Gerechtigkeit und die Möglichkeit verdient, ein Leben frei von Diskriminierung und Unterdrückung zu führen. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte bietet uns einen universellen Rahmen, der unsere humanistischen Werte widerspiegelt und die Bedeutung von Mitgefühl, unserer gemeinsamen Menschlichkeit und dem Streben nach einer Welt unterstreicht, in der die Rechte aller geschützt und gefeiert werden.

Heute, liebe Leser, erkennen wir in besonderem Maße die Bedeutung der Erklärung an und schätzen die bleibenden Werte, die sie repräsentiert. Inmitten einer Welt, die mit Konflikten, Krankheiten sowie schnellen technologischen und sozialen Veränderungen konfrontiert ist, klingt sie stärker denn je.

Auch in einem weiteren Punkt sind wir Humanisten uns einig: Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist noch nicht, wie Eleanor Roosevelt, die Vorsitzende des Redaktionskomitees, gehofft hatte, “die internationale Magna Carta für alle Menschen überall” geworden.

Aber das ist nicht die Schuld der Verfasser der Erklärung vor 75 Jahren. Es ist unsere Schuld, und anlässlich des 75. Jahrestages der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sollten wir darauf bestehen, dass sie nicht nur jährlich verehrt, sondern täglich in die Praxis umgesetzt wird.

Autor

Verwandte Artikel weiterlesen...

3 Antworts

  1. Gerhard Köhler sagt:

    Spannend ist auch die Dichotomie Menschenrechte – Menschenpflichten.
    Bin durch ein Buch von Karl Stickler (“Acht Menschenpflichten ..”) auf dieses Thema aufmerksam geworden.

    LG Gerhard Köhler

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

This site uses Akismet to reduce spam. Learn how your comment data is processed.