Der Staat, die Kirche und die Parteien

Als ein in Österreich wohnhafter Schwede habe ich mich schon lange über die großen Unterschiede zwischen dem österreichischen Katholizismus und dem schwedischen Protestantismus gewundert.

In den 1950er Jahren hatte man in der schwedischen Kirche lange darüber debattiert, ob man Frauen erlauben sollte, Priester zu werden. Dieser Streit wurde jedoch trotz heftiger Widerstände 1958 durch einen Regierungsbeschluss endgültig beigelegt, den die Kirche hinnehmen musste. Trotzdem weigerten sich lange viele Priester und Bischöfe, Priesterinnen zu ordinieren oder gar mit ihren neuen Kolleginnen zusammenzuarbeiten. Seitdem hat aber die Kirche viele Priesterinnen und bis vor kurzem sogar eine Erzbischöfin gehabt.

Ich erwähne dies als Vergleich zwischen dem entschlossenen Vorgehen der damaligen schwedischen Regierung und der langjährigen Unterwerfung des österreichischen Staates unter die katholische Kirche, was auch das Konkordat Österreichs mit dem Heiligen Stuhl deutlich prägt.

Gemäß den Regeln der Religionsfreiheit haben die Kirche und andere Religionsgemeinschaften das Recht, ihre jeweiligen Religionen in Österreich friedlich auszuüben und ihre Lehren zu verbreiten, jedoch keinesfalls ihre Mitarbeiter, Mitglieder oder irgendjemand anderen zu diskriminieren.

Der weit verbreitete sexuelle Missbrauch von Kindern in kirchlicher Obhut ist ein eklatantes Beispiel für die Vernachlässigung der Kirche, da es ihr in erster Linie um ihr eigenes Ansehen ging. Anstatt sich um die Sicherheit der Kinder zu sorgen, schützte sie systematisch Priester, die des Kindesmissbrauchs verdächtigt wurden. Daher muss die Kirche verpflichtet werden, das österreichische Strafrecht zu respektieren und zu befolgen, und es sollte auch der österreichischen Justiz und niemand anderem überlassen werden, Verdächtige zu verfolgen.

Dennoch etablierte Joseph Ratzinger als Leiter der Glaubenskongregation um 2001 ein umfangreiches System, das vor allem der Vertuschung von Kindesmissbrauch diente, indem straffällige Priester an andere Orte versetzt wurden. Bis auf wenige Einzelfälle konnte die Kirche solchen Priestern helfen, österreichisches Recht zu umgehen, um einer Strafverfolgung zu entgehen.

Anstatt sich um das Wohl der österreichischen Kinder zu kümmern, akzeptierte der Staat die volle Verantwortung der Kirche für diese Kinder, was sich später als schwerwiegender Fehler und inakzeptable Vernachlässigung herausstellte. Soweit ich weiß, hat der Staat die Kirche nie wegen sexuellen Missbrauchs österreichischer Kinder gerügt.

Auch bei der Entschädigung von Missbrauchsopfern, hat der Staat diese Angelegenheit der Kirche selbst überlassen und nur zur Kenntnis genommen, dass diese im Auftrag der Kirche die Klasnic-Kommission nun seit mehreren Jahren den Missbrauchsopfern gewährt. Die selbst schuldige Kirche soll also über die Höhe der Entschädigung für die Betroffenen selbst entscheiden. Dagegen hat der Staat keine Einwände erhoben.

Stattdessen hätte der Staat selbst über eine angemessene und gerechte Entschädigung für die von Priestern missbrauchten Kinder entscheiden und dies mit Geldern finanzieren können, die der Staat unerklärlicherweise jedes Jahr an die Kirche zahlt.

Abschließend bedauere ich, dass der Staat und die politischen Parteien eine eher unterwürfige Haltung gegenüber der Kirche einnehmen. Keiner von ihnen wagt es, die Kirche öffentlich zu kritisieren, wohl aus Angst, bei den Wahlen Stimmen zu verlieren. Diese Haltung ist weder eines souveränen Staates noch einzelner Parteien würdig. Vielleicht auch nicht so weitsichtig, wenn man bedenkt, dass die Zahl der Kirchenmitglieder sinkt – im Gegensatz zu der schnell zunehmenden Zahl der Konfessionsfreien.

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1 Antwort

  1. Wilfried Apfalter sagt:

    Kleine Anmerkung zum letzten Satz (“Vielleicht auch nicht so weitsichtig, wenn man bedenkt, dass die Zahl der Kirchenmitglieder sinkt – im Gegensatz zu der schnell zunehmenden Zahl der Konfessionsfreien”): Ja, das ist wohl nicht wirklich weitsichtig. Allerdings bedeutet “konfessionsfrei” bzw. “ohne Bekenntnis” (“o.B.”) auch nicht gleich unbedingt “atheistisch”. Ein “konfessionsfrei”/”ohne Bekenntnis” bedeutet schlicht und einfach, dass jemand nach staatlichem Recht weder einer staatlich eingetragenen noch einer gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaft angehört. Da reicht die Bandbreite von Theist:innen bis hin zu Atheist:innen.

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