Erneut schwerwiegender Missbrauchsskandal in einer Abtei in der Westschweiz aufgedeckt

Die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt Radio Télévision Suisse (RTS) hat einen schwerwiegenden Missbrauchsskandal in der Augustiner-Chorherren-Abtei Saint-Maurice im Kanton Wallis, Schweiz, aufgedeckt. Gleich neun Geistliche sollen in sexuellen Missbrauchsfällen verwickelt sein. Es gilt die Unschuldsvermutung. Berichte über sexuellen, körperlichen oder physischen Missbrauch in katholischen Einrichtungen erfolgen so häufig, dass Menschen sie kaum noch registrieren. Nachstehend werden Aspekte des Vorfalls beleuchtet, die bei der allgemeinen Medienberichterstattung unerwähnt blieben.

Zu den neuen Vorwürfen im Überblick

Im Mai dieses Jahres wurden dem Abt Jean César Scarcella, einem vielfachen katholischen Würdenträger, in einem Schreiben eines Generalvikars an den Vatikan sexuelle Übergriffe vorgeworfen. Der Vatikan setzte einen apostolischen Sonderermittler ein. Der Abt gab bekannt, bis zum Ende der Ermittlungen sein Amt vorläufig nicht mehr auszuüben. RTS erfuhr von der Sache, begann mit eigenen Recherchen und erfuhr aufgrund von Opferaussagen, dass in dem Kloster über einen sehr langen Zeitraum sexueller Missbrauch stattgefunden haben soll. Insgesamt sollen neun, zum Teil bereits aber verstorbene Geistliche mutmaßlich mit sexuellen Missbrauchsvorfällen in Verbindung gebracht werden können, darunter auch der dem Abt Scarcella nachgefolgte Prior der Abtei, Abt Roland Jaquenoud.

Auch dieser musste nach nur zwei Monaten Amtszeit zurücktreten. Ein Gesandter Roms soll nun die Führung der Abtei übernehmen. Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen aufgenommen, und am 22. und 23. November besuchten der Generalstaatsanwalt und Inspektoren der Kantonspolizei Wallis das Kloster für Voruntersuchungen.

Details über die Vorwürfe und über das Verfahren können in meinem hpd-Beitrag nachgelesen werden

Zum zeitlichen Aspekt

Laut RTS ereigneten sich die meisten Fälle zwischen 1995 und 2005. Sollten die Anschuldigungen vor Gericht bestätigt werden, würde dies bedeuten, dass die sexuellen Übergriffe noch stattfanden, als nach den ersten großen Kirchensexskandalen Papst Johannes Paul II öffentlich eingeschritten ist. In einem von ihm persönlich initiierten und verfassten apostolischen Schreiben ermahnte er seinen Klerus zur Einhaltung des kanonischen Rechts (siehe das „Motu Proprio Sacramentorum Sanctitatis Tutela). Während eines Weltjugendtreffens in Kanada im Jahr 2002 verurteilte derselbe Papst die Fälle sexuellen Missbrauchs als „als beschämende Sünden“. Er betonte, dass Priester und Ordensleute „zum Guten entschlossen” seien, und ermutigte die Gläubigen, der Kirche Vertrauen zu schenken.

Diese salbungsvolle Botschaft fand kein Gehör bei den Geistlichen in der Augustiner-Chorherren-Abtei Saint-Maurice. Sie sollen trotz der offiziellen Appelle des Papstes und seiner Versicherungen, dass die Kirche sich ändern werde, über mehrere Jahre die sexuellen Übergriffe fortgesetzt und danach vertuscht haben.

Zum Aspekt, dass „Anstand“ keine Kategorie in der katholischen Kirche mehr darstellt

Die schwerwiegenden, lebenslangen Folgen, den ein sexueller Missbrauch, sei es an Kindern oder in der Ausnützung einer Machtstellung an Erwachsenen, mit sich bringt, sind vielfältig. Keine Erklärung vermag das Leid der Opfer angemessen zu erfassen. Stattdessen soll an dieser Stelle über Anstand gesprochen werden.

Anstand ist der moralisch-ethische Anspruch, den ein Mensch an sich selbst stellt. Ein gemeinsames Verständnis über Anstand vermag die Risse der Heterogenität einer Gesellschaft zu kitten. Anstand verbindet die Menschen aller Konfessionen, auch der Konfessionsfreien. Es stellt sich die Frage, inwieweit Anstand in der Parallelwelt der katholischen Kirche aber noch eine Rolle spielt. Denn wie ist es möglich, dass ein Priester, der – wie er zugibt – in einer sexuellen Beziehung mit einem Novizen verwickelt war und damit gegen das Zölibat und die in der römisch-katholischen Kirche besonders verpönten homosexuellen Aktivitäten verstieß, den Leitungsposten eines Vorgängers, der wegen Missbrauchsfällen zurücktreten musste, annimmt? Bei einem anständigen Menschen mit einem moralischen Grundgerüst würden alle Alarmglocken läuten. Ein Mensch mit Anstand würde denken, dass er aufgrund seiner eigenen Verfehlungen für das Leitungsamt im Kloster völlig ungeeignet ist.

Die interimistische Übernahme des Amtes des Priors bei dieser Vorgeschichte ist ein infamer Akt, zumal sich der Abt bis dato nicht vor Gericht verantworten musste. Doch Abt Roland Jaquenoud entschied sich für diese prestigeträchtige Machtposition, weil er sich auf die Unterstützung seiner Brüder verlassen konnte. In der Abtei war bekannt, dass sich Jaquenoud bis 2003 homosexueller Handlungen schuldig gemacht hatte. Laut den Vorwürfen von RTS soll die Abtei versucht haben, den Vorfall zu vertuschen. Ein anderer Novize habe jedoch damals den Vatikan über die Vorkommnisse informiert. Als Reaktion wurde vom Vatikan ein Gesandter geschickt, wobei der Besuch offiziell als „Höflichkeitsbesuch“ getarnt war. Nach diesem Ereignis sei Jaquenoud „freiwillig” nach Kasachstan versetzt worden, erst viele Jahre später kehrte er in die Abtei zurück.

Nicht nur, dass ein Kloster kein Problem damit hat, als Prior des Klosters einen sexuell übergriffigen Abt mit einem anderen auszutauschen, die Vertreter der „Heiligen Kirche“ betreiben auch eine Täter-Opfer-Umkehr. Seit die neuen Vorfälle bekannt wurden, macht man der Abtei die Mauer. Es werde „Missbrauch mit dem Missbrauch betrieben“, zitiert katch.ch den Priester Paul Martone.

Es ist zu konstatieren, die röm.-kath. Kirche kennt keinen Anstand, q. e. d.

Zum strafrechtlichen Aspekt

Manche mögen meinen, dass die längst vergangene Geschichte vor dem Jahr 2004, die niemals angezeigt wurde, ruhen soll. Aber die Strafgesetze sollten für alle gelten, auch für Kirchenmänner. Es ist nicht einzusehen, warum katholische Würdenträger sich nicht vor Gericht verantworten müssen.

In einer ersten Stellungnahme, die der Pressesprecher der Abtei verlas, bestreitet der Abt Jaquenoud seine sexuelle Beziehung mit dem jungen Novizen nicht. Er weist jedoch alle Anschuldigungen zurück, indem er darauf hinweist, dass diese angeblich „einvernehmlich“ erfolgte und der Novize volljährig gewesen sei.

Ob dem Geistlichen diese Verantwortung helfen wird, hat das Gericht zu entscheiden, falls die Sache nicht schon wieder als verjährt gilt. Ganz allgemein ist aber auf die Strafbestimmung des Artikels 192 Absatz 1 Schweizerisches Strafgesetzbuch zu verweisen:

„Wer unter Ausnützung der Abhängigkeit einen Anstaltspflegling, Anstaltsinsassen, Gefangenen, Verhafteten oder Beschuldigten veranlasst, eine sexuelle Handlung vorzunehmen oder zu dulden, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.“

Gemäß dem Strafrecht der Schweizer Eidgenossenschaft ist demnach die Ausnützung einer abhängigen Person in einer Anstalt untersagt. Das Alter des Anstaltsinsassen spielt keine Rolle. Ein Novize befindet sich unter häuslicher Aufsicht und damit in einer Anstalt. Die Ausnützung findet auf der subjektiven Ebene bei der abhängigen Person statt, weil sie annimmt, sich dem Täter fügen zu müssen. Das faktische Einverständnis liegt in der Natur der Ausnützung eines Abhängigkeitsverhältnisses und ist sohin in Wahrheit niemals „einvernehmlich“!

Überdies: Gemäß Artikel 192 Absatz 2 des Schweizerischen Strafgesetzbuches kann die zuständige Behörde von der Strafverfolgung absehen, wenn die verletzte Person mit dem Täter die Ehe geschlossen hat oder mit ihm eine eingetragene Partnerschaft eingegangen ist. Es liegt auf der Hand, dass diese Möglichkeit der Strafbefreiung äußerst problematisch ist, da sie den Druck auf das Opfer erhöht. Dieses könnte sich zusätzlich „schuldig” fühlen, wenn sie die Beziehung nicht legalisiert und der Täter deshalb bestraft wird. Die Frage, ob in einem solchen Abhängigkeitsverhältnis eine strafrechtlich unbedenkliche „wahre Liebe” entstehen kann, ist äußerst fraglich. Im Fall des Abtes Jaquenoud stellt sie sich nicht, weil der Abt und der Novize ihre Beziehung nicht legitimierten.

Gemäß den Recherchen von RTS scheint überhaupt die Glaubwürdigkeit der Rechtfertigung eines einvernehmlichen sexuellen Verhältnisses auf wackligen Beinen zu stehen. Der Geistliche könnte als direkter Vorgesetzter den Novizen zum Geschlechtsverkehr sogar gezwungen haben. Das mutmaßliche Opfer habe die Vorwürfe telefonisch bestätigt, wolle aber anonym bleiben und sich nicht weiter äußern, berichtet RTS. Da nichts von alldem offiziell bewiesen ist, soll an dieser Stelle nochmals auf die Unschuldsvermutung hingewiesen sein.

Die Natur der Beziehung zwischen Abt Jaquenoud und dem Novizen mag vermutlich nie vollständig aufgeklärt werden. Als Tatsache steht jedoch fest, dass Jaquenoud den Geschlechtsverkehr mit dem Novizen zugegeben hat und die Abtei es unterließ, eine Strafanzeige wegen des Verdachts auf Verstoß gegen Artikel 192 des Schweizer Strafgesetzbuches zu erstatten. Nur aufgrund dieser Vertuschung war es möglich, dass Jaquenoud in die Position des neuen Interimspriors der Abtei versetzt werden konnte. Schon dies allein ist ein empörender Kirchenskandal und beweist ein weiteres Mal, dass das kanonische Recht wirkungslos ist.

Warum das Kirchenrecht zahnlos ist

Die aktuelle Fassung des Codex Iuris Canonici, das Gesetzbuch für die römisch-katholische Kirche, ist in seinen Anordnungen (siehe Can. 276f CIC) unmissverständlich:

In ihrer Lebensführung sind die Kleriker in besonderer Weise zum Streben nach Heiligkeit verpflichtet, da sie, durch den Empfang der Weihe in neuer Weise Gott geweiht, Verwalter der Geheimnisse Gottes zum Dienst an seinem Volke sind. […]

Die Kleriker sind gehalten, vollkommene und immerwährende Enthaltsamkeit um des Himmelreiches willen zu wahren; deshalb sind sie zum Zölibat verpflichtet, der eine besondere Gabe Gottes ist, durch welche die geistlichen Amtsträger leichter mit ungeteiltem Herzen Christus anhangen und sich freier dem Dienst an Gott und den Menschen widmen können.“

Das Zölibat für die Kirchenmänner, die nach Heiligkeit zu streben verpflichtet sind, nimmt eine derart wichtige Stellung ein, dass selbst der Verlust des klerikalen Standes nicht automatisch die Dispens von der Zölibatsverpflichtung mit sich bringt. Diese wird einzig und allein vom Papst gewährt (siehe Can. 291 CIC).

Eine abschreckende Wirkung auf den Klerus entfaltet der CIC jedoch in der Praxis nicht. Die vielen Missbrauchsfälle durch katholische Geistliche sind den Leser*innen des hpd aus zahlreichen Berichten bekannt und auf Wikipedia findet sich eine umfängliche Aufstellung der Missbrauchsfälle nach Staaten.

Im Vergleich der Konfessionen fällt auf, dass vor allem katholische Geistliche von Missbrauchsfällen betroffen sind. Die Abartigkeit des Zölibats, die katholische Geistliche offenbar dazu bringt, ihr normales Sexualbedürfnis in perversen und/oder illegalen Wegen zu kanalisieren, ist ein Fall der Psychologen und der forensischen Psychiatrie. Es ist zwar eine Sache, dass die Natur sich über die „Gabe Gottes“ erhebt und ihr Recht einfordert, aber eine andere Sache ist, dass in der katholischen Parallelwelt die Vorkommnisse trotz weltlicher und kirchlicher Anordnungen immer noch systematisch vertuscht werden. Missbrauchsfälle verjähren, und die Täter sterben, ohne je vor irdischen Gerichten zur Verantwortung gezogen zu werden. Wie der vorliegende Skandal zeigt, steigen die Täter in der kirchlichen Hierarchie steil nach oben. Wenn dann viele Jahre später doch etwas an die Öffentlichkeit gelangt, wird heuchlerisch die „volle Zusammenarbeit“ mit den Behörden verkündet.

Das Kirchenrecht versagt, der Papst ist machtlos. Mit Beichte, Gebeten und Versetzung ist es getan. Nur, wenn gelegentlich ein Opfer den Schritt in die Öffentlichkeit wagt, kommt es in Einzelfällen zu ernsthafteren Reaktionen. In den meisten Fällen tauschen katholische Priester untereinander vertraulich Beichten aus, und die Absolution entbindet sie von harten weltlichen Anforderungen. Die Notwendigkeit ernsthafter Reue, der Gang vor ein weltliches Gericht und Anstand scheinen für viele in der Kirche keine Priorität zu haben.

Die Kirche kümmert sich vorrangig um ihre eigenen Angelegenheiten, nicht um die Opfer, nicht um irdische Sühne. Die kirchliche Obrigkeit und Theologen argumentieren oft, dass die Seelsorge als heilige Mission der Kirche wichtiger sei als der kleinliche Verweis auf irdische Gerechtigkeit. Die Kirche schließt die Opfer in ihre Gebete ein, was aus ihrer Perspektive als ausreichend betrachtet wird. Dieser Fokus auf die inneren Angelegenheiten der Kirche wird besonders deutlich, wenn man beispielsweise die Argumente der US-amerikanischen Bistümer betrachtet, die von Gerichten zugesprochenen Zahlungen an Missbrauchsopfer mit freiwilligen Insolvenzen umgehen.

Der Schweizer Kirchenskandal wird zu einer neuen Kirchenaustrittswelle in der Schweiz führen. Dennoch ist nicht zu erwarten, dass das Zölibat angetastet wird oder anstand in die röm.-kath. Kirche einkehrt. Weitere Missbrauchsfälle in der Zukunft werden die Folge sein.

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3 Antworts

  1. Klaus Bernd sagt:

    „die Täter sterben“
    Nicht nur die Täter, auch die Opfer. Ich denke man spricht zu Recht von den Überlebenden des Missbrauchs. Wiviele Opfer aufgrund dieser erniedrigenden Erfahrung Suizid begangen haben, lässt sich ja kaum ermitteln. Immer wieder aber berichten Überlebende davon und von ihren eigenen Gedanken an Selbst-Mord ( so die katholische Terminologie). Ist es doch oft nicht nur die persönliche Menschenwürde, die ihnen entzogen wird, sondern auch die schon im Kindesalter indoktrinierte, als existenziell vermittelte religiöse Grundlage des Daseins.

    Am 1.12.2023 meldete vaticannews: „Vatikan: Kein Abrücken vom Zölibat“ obwohl „Erst im März hatte Papst Franziskus in einem Interview geäußert, der Zölibat in der Westkirche sei eine disziplinäre Frage, „eine zeitliche Vorschrift“ und daher „provisorisch“. Er bejahte die Frage des Interviewers, ob die Zölibatsverpflichtung mithin revidierbar sei.“ gleicher Artikel auf vativannews).
    Der Begriff „Zölibat“ führt aber etwas in die Irre. Es ist nicht die Ehelosigkeit das Problem, sondern der Keuschheitswahn, den die Kirchenfürsten ihren Priestern auferlegen.
    Darüber hinaus hat dieser Keuscheitswahn über Jahrhunderte auch seine verheerenden Folgen in der „christlichen“ Gesellschaft entfaltet und die Sexualität dazu gemacht: „von Zensurbehörden eingeschränkt, von Gesetzen gemaßregelt, von Strafen bedroht, umtuschelt, umzotet, eine einzige lebenslange Geheimniskrämerei“. (Karlheinz Deschner zitiert nach „Kreuzschmerzen adieu!“ von Rolf Heinrich S.74).
    Und genau das wollen die Kirchenfürsten konservieren wenn sie sich mit dem Kampfbegriff „Frühsexualisiereung“ in die Lehrpläne für die Sexualerziehung einmischen.

    • Dr. Clemens Lintschinger sagt:

      Stimme all dem Geschriebenen gerne zu.
      Nur, der aktuelle Papst setzt sich nicht durch. Er wirkt nicht ein auf die Rechtsvorschriften, nur dann hätte er aber eine Nachwirkung nach seinem Tod. Nach ihm könnte ein reaktionärer Vertreter folgen, und alles, was er sagte, wäre dann hinfällig, eine Fußnote in der Kirchengeschichte. Im Kompendium zum KKK steht nichts von zeitlicher Vorschrift, sondern Gott beruft einige Männer und Frauen, dem Herrn Jesus auf dem Weg der Jungfräulichkeit oder des Zölibats um des Himmelreiches willen zu folgen. Sie verzichten auf das große Gut der Ehe, um sich um die Dinge des Herrn zu kümmern und danach zu streben, ihm zu gefallen. Und auch der KKK betont die Freiwilligkeit: “In der lateinischen Kirche wird die Weihe zum Presbyterat normalerweise nur solchen Kandidaten gespendet, die bereit sind, freiwillig den Zölibat auf sich zu nehmen, und die öffentlich ihren Willen bekunden, an ihm festzuhalten aus Liebe zum Reich Gottes und um den Menschen zu dienen.”
      So schnell wird das Zölibat nicht untergehen. Wenn Gott ruft, kann die Kirche nicht nicht zuhören.

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