Klerikal-konservatives Weltbild versus angewandten Humanismus

Verfassungsgerichtshof
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12 Argumente für die Abschaffung des Verbots des assistierten Freitods

Am Donnerstag, dem 24.09. 2020, wurde vor dem Verfassungsgerichtshof in Wien über das Verbot der Sterbehilfe [verhandelt] (https://www.nachrichten.at/politik/innenpolitik/sterbehilfe-vfgh-hinterfragt-verbot-der-mitwirkung-am-suizid;art385,3304918. Ein diesbezügliches Urteil ist erst in den nächsten Wochen zu erwarten. Im Vorfeld gab es rege Debatten in den Medien. Auffallend war das argumentative Niveau des Diskurses. Offenbar war den Konservativen jedes noch so fragwürdige Argument recht, wenn es nur um die Verteidigung ihres weltanschaulichen Heimatbodens ging. Hier wird versucht die in diesem Zusammenhang vorgebrachten Argumente aus humanistischer Sicht zu bewerten:

  1. Die Würde des Menschen wird in unserem Rechtssystem in besonderer Weise geschützt. Sie wird durch den Einzelnen für sich selbst definiert. Würde bedeutet rechtstheoretisch, dass der Einzelne die Grundrechte wie Meinungsfreiheit, Recht auf Selbstbestimmung, Schutz vor Folter und Hinrichtung genießt. Würde kann daher nicht durch jemand anderen als durch den Patienten selbst definiert werden. Wenn also ein Palliativmediziner sagt, dass man in seiner Einrichtung “in Würde sterben“ kann, dann kann das für manche gelten, für andere nicht. Seine subjektive Einschätzung ist nicht maßgebend.
  2. Die Senkung der Suizidrate ist kein Selbstzweck und ist nirgendwo als gesellschaftliches Ziel festgelegt. Die Suizidrate eo ipso ist nur ein Symptom. Andere Werte wie die Würde des Menschen könnten dieses Ziel aufwiegen.  
  3. Die Zahl der Optionen wird durch die Aufhebung des Verbotes erhöht (weltweite “Pro-Choice“ Bewegung). Eine Einengung ist per definitionem kein Fortschritt. Manche Patienten sehen gerade in der Erweiterung der Optionen den entscheidenden Fortschritt, der die Lebensqualität bis zum Ende erhöht (auch wenn der letzte Schritt nie in Anspruch genommen wird).
  4. Öffnung der Büchse der Pandora – Sie ist offen. Fortschrittliche Länder haben sie geöffnet. Jetzt gibt es schon Wege, sich das Leben zu verkürzen (diese existieren allerdings nur als “Hintertürchen“ und nicht als ein gesellschaftlich anerkanntes Element des Lebensendes). In dieser Situation sich dieser Möglichkeiten zu bedienen, ist aber in der Tat würdelos. (Fahrt in die Schweiz, um sterben zu können oder Behandlung von Infektion ablehnen)
  5. Angst vor Missbrauch? – Diese ist immer berechtigt. Die Menschen haben aber immer Mittel und Wege gefunden, Missbrauch gering zu halten. Es wurde trotz Missbrauchsgefahr eingeführt: Internet, Heiratsvermittlung, Autobahnen, Spielautomaten, Geldscheine, Mietwohnungen, Internetspiele, Casinos, Religionen, Telefonkurzwahlen, Banken, e-cards, Ministranten, SUV´s u.v.a.
  6. Druck auf Ärzte, Druck auf Verwandte – Es braucht klare und gut überwachte Regeln. Das Problem ist bereits in vielen Ländern seit Jahren gelöst und die Handhabung ist gut geübter Usus.
  7. Ist das Verbot noch zeitgemäß? – Nein, im 21. Jh. wird sich der Einzelne nicht mehr religiös inspirierten Geboten unterwerfen, auch religiöse Menschen verweigern in hohem Maße Gebote der Religionsgemeinschaften, wie Sexualmoral, Begräbnis- und Heiratsvorschriften, Sonntagsmesse, Konsumierung der Sakramente wie Beichte, Kommunion und Krankenölung etc.
  8. Warnung vor Geschäft – Georg Kreissler hat einmal gesagt: “Das Geschäft der Kirche ist der Tod!“ Daher ist die Kirche hier Partei und kein guter Ratgeber im Sinne der Menschen.
  9. Religion – Sie hat in einem säkularen Staat ihre Gläubigen zu vertreten, aber nur diese. Für alle gilt Religionsfreiheit und das heißt auch “Freiheit von Religion“. Sollte die Kirche hier einen dogmatischen Standpunkt einnehmen, dann kann das für das Image der Kirche abträglich sein, denn immerhin haben bereits mehrere Untersuchungen gezeigt, dass das Volk das Verbot des assistierten Suizids mehrheitlich deutlich ablehnt.
  10. “Freiheit überfordern“ – Es wurde gewarnt, man solle die “Freiheit nicht überfordern“. Welches Menschenbild steht hinter so einer Formulierung? Offenbar das einer Herde, die auf den guten Hirten hört, während das gesellschaftliche Ideal, dem wir mehrheitlich heute folgen, das eines aufgeklärten, informierten und selbstbestimmten Menschen ist, dessen Persönlichkeit respektiert wird und dessen Grundrechte unangetastet werden und bleiben.
  11. Schutz des Lebens – Der “Schutz des Lebens“ ist als Dogma ungeeignet, vor allem, wenn es aus einer Ecke kommt, die Waffen segnet und für die Todesstrafe eintritt. Der Schutz des Lebens ist als Kategorie zu simpel. Denn die wenigsten Menschen haben eine “Lebensverlängerung unter allen Umständen“ als Ziel. Das Ziel heißt eher “Lebensqualität“. Die hängt in hohem Maße mit Selbstbestimmung zusammen.
  12. Freier Wille – Es ist schon merkwürdig, dass die Anhänger eines freien Willens, eine Folge des “Sündenfalls im Paradies“, der überhaupt eine Voraussetzung für die Existenz von Sünde ist, dann den freien Willen einengen wollen, wenn der Mensch ihn am meisten braucht.

Gerhard Engelmayer

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