Steiniger Weg zu atheistischen Vorträgen an der VHS Wien
Im Folgenden möchte ich einen persönlichen, aus nachvollziehbaren Gründen auch emotionalen Bericht über meine Erfahrungen mit der VHS Wien schildern. Dieser Blogbeitrag ist etwas länger als üblich, aber ich behaupte, die Zeit, den Beitrag bis zum Ende zu lesen, ist nicht vergeudet. Vorweg jedoch der wichtige Hinweis, dass ich hier meine eigenen Erfahrungen und Ansichten blogge, die nicht notwendigerweise die Standpunkte des HVÖ darstellen.
Zunächst ein kurzes Statement über mich und meine Expertise, da es in diesem Fall wichtig ist: Ich bin bekennender Atheist, Jurist und ehem. Rechtsanwalt, Begutachter von Masterthesen, Advisor bei Dissertationen, Author, Blogger in der atheistischen und säkularen Themenwelt und erfahrener Vortragender an der VHS Wien und an anderen (außer)universitären Einrichtungen.
Im Jänner 2023 habe ich mich an die VHS Wien gewandt, um Vorträge u.a. zu atheistischen Themen abzuhalten. Die VHS hat meine atheistischen Themenvorschläge zunächst mit Begeisterung angenommen, Monate später jedoch nach einer internen Intervention eines einzelnen Referenten abgelehnt, was ich als Diskriminierung empfand und mich bewog, dagegen anzukämpfen.
Nach einem halben Jahr, bei dem ich zunächst Niederlage um Niederlage einstecken musste, hat die VHS Wien mir nunmehr Vertragstreue zugesagt. In einem freundlichen Gespräch mit der Direktorin der VHS Urania gab es mehrmals Entschuldigungen, allerdings nicht von den tätigen und letztverantwortlichen Personen, weshalb ein fahler Beigeschmack in der Sache bleibt.
Nachstehend berichte ich, was passiert ist, wie ich mich wehrte und warum ich nun doch einen atheistischen Vortrag und eine Lesung über mein atheistisches Buch abhalten darf.
Der Sachverhalt – äußerst komprimiert – zusammengefasst:
Im Jänner 2023 nahm ich Kontakt mit dem Programmmanager der VHS Landstraße und der VHS Wiener Urania auf, um vier Vorträge an dem bedeutenden Weiterbildungsinstitut abhalten zu dürfen. Die Vorträge sollten aus Sicht eines bekennenden Atheisten die Lebenswelt der Atheisten und sonstiger Konfessionsfreier aus unterschiedlichen Perspektiven durchleuchten. Nach einer Rücksprache mit einer Wissenschaftsreferentin vereinbarte der Programmmanager mit mir, dass ich als juristischer Experte an der VHS Wiener Urania zwei juristische Vorträge zum Blasphemiestraftatbestand und zum Stand der Säkularisierung in Österreich und an der VHS Landstraße zwei Vorträge über atheistische Ethik und zur Bewältigung der Todeserwartung aus Sicht des Atheisten abhalten solle. Rund sieben Monate nach dieser Übereinkunft wurde mir völlig überraschend von der VHS verboten, die atheistischen Vorträge abzuhalten. Dies geschah auf Grund einer Intervention eines weiteren Referenten (ich nenne ihn hier zur Unterscheidung einfachheitshalber „Kulturreferent“), der zuvor nie das Gespräch mit mir gesucht hatte. Als Begründung für den Verstoß gegen die Vereinbarung wurde angeführt, dass mir die „fachliche Ausbildung“ für atheistische Vorträge fehle. Die Referate wurden von der VHS Wien aber nicht einfach abgesagt, wie zu erwarten gewesen wäre (Anm.: An der VHS Wien werden regelmäßig aus den unterschiedlichsten Gründen Vorträge abgesagt). Nein, das atheistische Thema samt bereits vereinbarter Vortragstermin und Ort wurde einem praktizierenden evangelischen Theologen übergeben. Ein praktizierender Theologe wurde also geeigneter empfunden, über atheistische Themen zu referieren als ein Atheist. Damit aber noch lange nicht genug. Der Programmmanager schlug vor, dass ich stattdessen eine Lesung über mein jüngstes Buch „Atheistisch glücklich sterben“ abhalte. Lesungen haben den Vorteil, dass sie für das Publikum kostenlos sind, weshalb sich wirklich alle Menschen, die sich für das Thema interessieren, ohne finanziellen Einbußen informieren können. Darum stimmte ich dem Vorschlag zu. Doch auch meine Lesung verbot der Kulturreferent nachträglich. „Der Inhalt (ein „Trostbuch für sterbende Atheist*innen“…) ist einfach nicht Teil unseres Bildungsauftrages“, hieß es im E-Mail, das mir der Programmanger weiterleitete, weil der Kulturreferent es weiterhin nicht für notwendig hielt, mit mir persönlich zu kommunizieren. Eine Behauptung, die mit den Tatsachen nicht in Einklang zu bringen ist. Erstens sprach ein anderer Referent an der VHS bereits über das Thema „Memento Mori Reden über den Tod“ und zweitens war dem Theologen, der mein Vortragsthema übernehmen durfte, ein weiterer Vortrag zum Thema „selbstbestimmtes Sterben“ und zum Sterbehilfegesetz erlaubt worden. Mit anderen Worten: Der Theologe darf als juristischer Laie über ein juristisches Expertenthema sprechen, aber ich als Jurist durfte nicht über den selbstbestimmten Tod reden. Die Worte des Programmmanagers zum Verhalten seines Kollegen in einem E-Mail: „Mir sind die Hände gebunden…“Beispielhaft einige Gründe, warum meiner persönlichen Meinung nach von einer Diskriminierung auszugehen ist:
- Die Theologie ist nach § 38 UniversitätsG 2002 keine freie Wissenschaft. Die Amtskirche entscheidet über die Lehrinhalte, die ein praktizierender Theologe vermitteln darf. Personen, die von Dogmen der christlichen Lehre abweichen, verlieren ihre Lehrbefugnis. Da alle christlichen Religionen den Atheismus grundsätzlich ablehnen, ist ein praktizierender Theologe die allerletzte Person, die unbefangen über die atheistische Lebensführung und das atheistische Lebensende sprechen kann. Er muss die Weltansicht der jeweiligen Religion vermitteln und agiert damit voreingenommen. Er ist jedenfalls für einen Vortrag für atheistische Ethik oder für die atheistische Todeskontingenzbewältigung nicht geeigneter als ein bekennender Atheist, der nachgewiesen auch Jurist, Wissenschaftler, atheistischen Autor, freier Journalist, Blogger und erfahrener Vortragender ist.
- Der Gleichheitssatz gebietet nicht nur Gleiches gleich zu behandeln, sondern auch Ungleiches ungleich. Während es bei sonstigen Vortragsthemen, die in keinem weltanschaulichen Kontext stehen, absolut richtig ist, nicht nach dem persönlichen Glauben des Vortragenden zu fragen, weil es dafür keinen sachlichen Zusammenhang gibt, ist dies bei Vorträgen über weltanschauliche Themen geradezu eine Notwendigkeit. Bei den gegenständlichen Vorträgen kommt es geradezu darauf an, dass ein bekennender Atheist und kein Gläubiger die Vorträge hält. Ziel der Vorträge war es, die Sicht, Kenntnisse und die Erfahrungen eines bekennenden Atheisten aufzuzeigen und nicht, was ein praktizierender Theologe glaubt, über die von ihm abgelehnten Weltanschauung der Atheisten zu wissen. Zum Vergleich folgender Gedanke: Einem Angehörigen des Judentums würde man niemals einen Vortrag über jüdische Ethik und über das Sterben als gläubiger Jude wegnehmen und einem Iman übergeben, nur weil dieser im Rahmen seiner theologischen Ausbildung als Muslime etwas über jüdischen Glauben gelehrt bekommen hat. Mit mir als Atheisten hat man diese ungeheuerliche Infamie jedoch angestellt.
- Gebetsmühlenartig wurde in allen VHS-Gremien als einziges Argument für die Absage meiner Vorträge behauptet, dass mir als Jurist eine „fundierte Ausbildung“ fehle, um über atheistische Themen sprechen zu können. Es existiert aber kein Lehrstuhl für Atheismus! An keiner öffentlichen Universität ist eine Fakultät für Atheismus eingerichtet worden. Atheisten haben keine Gewebeprüfung. Atheisten werden nicht ausgebildet. Es ist daher schlicht eine Unmöglichkeit, eine fundierte fachliche Ausbildung für Atheisten nachzuweisen. Studenten bestimmter Fächer erfahren im Zuge ihrer universitären Ausbildung am Rande Inhalte über atheistische Themen, dazu gehören Religionswissenschaftler, Theologen, Philosophen, aber auch Juristen. Religionswissenschaftler, Theologen, Philosophen, Historiker und Juristen unterscheiden sich aber nicht, weil für sie alle das Gleiche gilt: Kein Student wird im Atheismus fundiert ausgebildet! Im Falle von Theologen sind die Lehrinhalte sogar konfessionell, damit parteiisch und sohin unwissenschaftlich.
- Dass mein Vortrag nicht einfach abgesagt wurde, sondern die Idee zu einem atheistischen Vortrag übernommen (also “geklaut”) wurde, ist eine menschlich enttäuschende Vorgangsweise gegenüber einem langjährigen VHS-Vortragenden.
- Anders als bei Vorträgen gibt es in Bezug auf Lesungen auf der Webseite der VHS keine veröffentlichten Kriterien für ein Anforderungsprofil. Es besteht bei der Auswahl der Autoren keine Transparenz, sondern es herrschen Willkür und Belieben. Die Ungleichbehandlung ist kaum in Wort zu fassen: Der Kulturreferent untersagte die Buchlesung, weil einem Juristen angeblich die Kenntnisse zu atheistischen Themen fehlen. Der Ersatzvortragende, der kein ausgebildeter Jurist ist, darf aber einen Vortrag über das juristische Thema „Sterbehilfe“ halten. Das ist das Thema seines Buches, indem es um das am 1. Jänner 2022 in Kraft gesetzte Sterbeverfügungsgesetz geht. Juristen dürfen demnach keine Lesungen über weltanschauliche Themen halten, aber Theologen dürfen juristische Vorträge und juristische Bücher vermarkten.
Mein Blut kocht wenn ich sowas lese. Ich bin aber froh, dass das Anliegen in Deinem/unserem Interesse entschieden wurde.
Gratulation!
LG
Dragan
Sehr interessant und Gratulation zur Hartnäckigkeit, die Sache durchzufechten!
An der Urania Graz gab es übrigens für mich keine Schwierigkeiten, im letzten Juni einen Vortrag “Warum wir glauben: Über die evolutionären Wurzeln religiöser und esoterischer Gläubigkeit” zu halten (https://hpd.de/ artikel/ 11132)
https://hpd.de/artikel/11132
https://www.openpr.de/news/1256955